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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15   

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https://dejure.org/2018,35272
LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15 (https://dejure.org/2018,35272)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.07.2018 - L 3 R 428/15 (https://dejure.org/2018,35272)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - L 3 R 428/15 (https://dejure.org/2018,35272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15
    Nur wenn unübliche Arbeitsbedingungen erforderlich sind, ist die Beklagte verpflichtet, unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. Beschluss des Großen Senats (GS) des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, BSGE 80, 24, 33 f.; zur Anwendung dieser Rechtsprechung auf die aktuelle Rechtslage: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris; BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, juris, RdNr. 17ff. m.w.N.).

    Unter den "üblichen Bedingungen" im Sinne des allgemeinen Arbeitsmarktes ist das tatsächliche Geschehen auf dem Arbeitsmarkt und in den Betrieben zu verstehen, d.h. unter welchen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt die Entgelterzielung üblicherweise erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011, a.a.O. RdNr. 29).

    Für den Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass ein Versicherter, der nach seinem verbliebenen Restleistungsvermögen noch körperlich leichte Tätigkeiten und damit ungelernte Tätigkeiten wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. verrichten kann, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den üblichen Bedingungen arbeiten kann (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011, a.a.O. RdNr. 31).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15
    Nur wenn unübliche Arbeitsbedingungen erforderlich sind, ist die Beklagte verpflichtet, unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. Beschluss des Großen Senats (GS) des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, BSGE 80, 24, 33 f.; zur Anwendung dieser Rechtsprechung auf die aktuelle Rechtslage: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris; BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, juris, RdNr. 17ff. m.w.N.).

    Der Arbeitsmarkt gilt auch dann als verschlossen, wenn einem Versicherten die so genannte Wegefähigkeit fehlt; zur Erwerbsfähigkeit gehört auch das Vermögen, einen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (vgl. GS BSG, Beschluss vom 19. Dezember 1996, a.a.O., zu Katalogfall 2).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15
    Nur wenn unübliche Arbeitsbedingungen erforderlich sind, ist die Beklagte verpflichtet, unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. Beschluss des Großen Senats (GS) des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, BSGE 80, 24, 33 f.; zur Anwendung dieser Rechtsprechung auf die aktuelle Rechtslage: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris; BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, juris, RdNr. 17ff. m.w.N.).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15
    Insoweit trägt der Rentenversicherungsträger die objektive Beweislast (vgl. zu § 43 SGB VI in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung: BSG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 -, juris).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 19/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15
    Zwar erfolgt die tarifvertragliche Eingruppierung regelmäßig nach qualitativen Kriterien (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 19/04 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2017 - L 3 R 331/14

    Berufsschutz eines Zerspanungsfacharbeiters - Pflicht zur Benennung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15
    Der Senat legt seiner Entscheidung als bisherigen Beruf der Klägerin den des "DRT-Drehers" zugrunde, wie dieser in der zuletzt unbefristet ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitsvertraglich vereinbart war (vgl. zur Maßgeblichkeit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit: Urteile des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2011 - L 3 R 364/08 - und vom 31. August 2017 - L 3 R 331/14 -, beide juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.05.2014 - L 3 R 185/12

    Verweisbarkeit eines angelernten Versicherten des oberen Bereichs auf die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15
    Für den Zeitraum bis zum 31. März 2016 (Erstellung des Gutachtens des berufskundlichen Sachverständigen N.) ist die Arbeitsmarktgängigkeit der Tätigkeit der Pförtnerin/des Pförtners an der Nebenpforte von den maßgebenden Verbänden regelmäßig bestätigt worden und vom Senat auf dieser Grundlage seinen Entscheidungen zugrunde gelegt worden (vgl. z.B. Urteil vom 21. März 2014 - L 3 R 185/12 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - L 3 R 364/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - ungelernte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15
    Der Senat legt seiner Entscheidung als bisherigen Beruf der Klägerin den des "DRT-Drehers" zugrunde, wie dieser in der zuletzt unbefristet ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitsvertraglich vereinbart war (vgl. zur Maßgeblichkeit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit: Urteile des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2011 - L 3 R 364/08 - und vom 31. August 2017 - L 3 R 331/14 -, beide juris).
  • SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine Verweisungstätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- bzw. Separatwachdienst, die auf das konkrete Einsatzgebiet der Nebenpforte beschränkt ist, kann nicht mehr als arbeitsmarkgängig angenommen werden (Anschluss an LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.07.2018 - L 3 R 428/15 - und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.07.2018 - L 8 R 883/14).

    Auch das LSG Sachsen-Anhalt hat auf Grundlage aktueller berufskundlicher Ermittlungen seine Bewertung hinsichtlich der Arbeitsmarktgängigkeit der Tätigkeit eines Pförtners an der Nebenpforte geändert (vgl. Urteil v. 26.07.2018 - L 3 R 428/15 Rn. 61f).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2017 - L 3 R 331/14

    Berufsschutz eines Zerspanungsfacharbeiters - Pflicht zur Benennung einer

    Der Senat hat das in dem Verfahren L 3 R 428/15 eingeholte berufskundliche Gutachten des Peter Ludwig Neugebauer vom 31. März 2016 beigezogen.
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